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Was ist die ePa (elektronische Patientenakte)?

Zum 01.01.2021 startete die Einführung der elektronischen Patientenakte. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hört oder liest man immer wieder einmal von der sogenannten ePa. Doch was das ist und welchen Zweck es erfüllen soll, ist vielfach noch gar nicht so klar.

Bislang war es so, dass im besten Fall der Hausarzt alle Befunde eines Patienten sammelte. D.h. er überwies den Patienten bei Bedarf an die jeweiligen Fachärzte und erhielt von diesen die Befunde der dort durchgeführten Untersuchungen. Ebenso verhielt es sich mit den Berichten von Krankenhausaufenthalten. In manchen Fällen wurden die Berichte den Patienten direkt mitgegeben, mit der Anweisung diese beim Hausarzt abzugeben, häufig werden die Berichte auch direkt zugeschickt. So ergab sich eine mehr oder weniger vollständige Sammlung in der beim Hausarzt angelegten Patientenakte.

ePa (elektronische Patientenakte)
Befunde, die für eine Facharztbehandlung, einen Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt ect. Benötigt wurden, mussten beim Hausarzt angefordert werden. War jedoch ein Notfallbehandlung notwendig, fehlten diese Befunde meist und damit wichtige Informationen.

Unter anderem diesen Umstand soll die elektronische Patientenakte beheben. Denn hier können nun alle Befunde eines Patienten gesammelt werden. So stehen diese in der kostenfreien App oder auf der Gesundheitskarte jederzeit zur Verfügung. Zudem kann ein sogenannter Notfalldatensatz (NFD) in der ePa hinterlegt werden, in dem alle im Notfall relevanten Informationen wie Diagnosen, Allergien, der aktuelle Medikamentenplan, Schwangerschaft usw. vermerkt sind. Auch die im Notfall zu benachrichtigende Person kann hier notiert werden.

Die ePa ist als eine vom Patienten geführte Akte gedacht. Bei den Krankenkassen kann ein Zugang für die ePA beantragt werden. Anschließend wird die kostenfreie App, die die Krankenkassen zur Verfügung stellen, vom Patienten auf das Smartphone oder Tablet geladen und dort von diesem genutzt. Das bedeutet, dass ausschließlich der Patient selbst entscheidet ob und auch wie er die ePa nutzen möchte, welche Daten darin gespeichert werden und wer Zugriff auf welche Daten erhält.

Ebenso kann er entscheiden, welche Dokumente ggf. wieder gelöscht werden sollen oder wem der Zugriff auf die Daten wieder entzogen wird. Auf lange Sicht gesehen sollen so ein Leben lang hier Befunde usw. archiviert werden können. Es soll also für jeden Patienten nur eine ePa geben.

Seit Juli 2021 kann auch die Gesundheitskarte der Krankenkasse die ePa „beherbergen“. Diese Möglichkeit richtet sich u.a. an Patienten, die ihre ePa nicht in einer App selbst verwalten (können). Speziell das Hinterlegen des Notfalldatensatzes (NFD) auf der Gesundheitskarte ist eine wichtige Verbesserung gegenüber der bisherigen Handhabe. Es erspart im Fall des Falles Sucherei, wertvolle Zeit und gibt den Rettungskräften direkt wichtige Informationen zu Krankengeschichte und aktueller Medikation des Patienten.

Um auf die ePa auf der Gesundheitskarte zugreifen zu können, gibt die Krankenkasse einen PIN aus. Die Befunde werden direkt beim Arzt oder Leistungserbringer digital auf die Gesundheitskarte gespeichert. Auch der NFD wird vom Arzt auf der Karte gespeichert.

Als Leistungserbringer gelten neben Ärzten auch Therapeuten, Apotheken oder weitere in die Behandlung eingebundene Personen/Institutionen. Es werden jedoch auch hier keine Daten automatisch übertragen, vielmehr müssen die gewünschten Dateien bewusst auf die Gesundheitskarte bzw. die dort zur Verfügung stehende ePa kopiert werden. Die Originale bleiben wie bisher beim jeweiligen Arzt, Therapeuten ect.

Der Zugriff auf die Daten kann begrenzt werden. Hier liegt derzeit noch ein großer Kritikpunkt: Aktuell kann nicht fein eingestellt werden, wer welches Dokument sehen kann. Entweder es werden für einen Arzt alle Dokumente frei geschalten oder gar keine. Trotz dieses Umstandes startete die ePa im Januar 2021. Eine „Feinjustierung“ der Freigaben sollte ab 2022 möglich werden.

Generell gilt jedoch, dass nur der Zugriff auf die ePa hat, der vom Patienten dazu ermächtigt wurde.

Weder die Betreiber der ePa noch die Krankenkasse kann auf die gesammelten Daten zugreifen. Eine Besonderheit ist der NFD: Auf diesen können im Notfall Ärzte, Rettungskräfte und weitere Personen, die einen elektroinschen Heilberufsausweis haben, auch ohne Zustimmung des Patienten (der bei einem Notfall evtl. nicht mehr in der Lage ist diese zu erteilen) zugreifen. Jeder Zugriff darauf wird auf der Gesundheitskarte gespeichert und ist somit im Nachhinein nachvollziehbar.

Der Schutz der Daten wird groß geschrieben: Die Server für die ePa stehen in Deutschland. Die ePa unterliegt somit den europäischen Datenschutzbestimmungen. Auch gilt es umfangreiche Zertifizierungsprozesse zu durchlaufen, bis der Anbieter die ePa zur Verfügung stellen kann.

Was soll in der elektronischen Patientenakte (ePa) gespeichert werden?

Wie weiter oben bereits geschrieben, soll uns die ePa im besten Fall ein Leben lang begleiten. Beginnend mit den  U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, Impfungen, Allergien, Blutgruppe können auch z.B. der Mutterpass, das Zahn-Bonusheft und natürlich alle weiteren Befunde gespeichert werden. Aber auch Leistungen der Krankenkasse, die in Anspruch genommen wurden, Daten zu Gesundheitsanwendungen sowie zur pflegerischen Versorgung, sogar die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronische Rezepte, um die Medikamentenhistorie zu dokumentieren, sollen Eingang in die ePa finden. Sie können dann auch z.B. Ihre PDF-Auswertung von BlutdruckDaten in Ihrer ePa hinterlegen.

Die gesamte Palette der Möglichkeiten ist derzeit noch nicht verfügbar, sondern soll nach und nach ausgerollt, d.h. ergänzt werden.

Insgesamt ist die elektronische Patientenakte (ePa) eine sehr sinnvolle Neuerung. Sie nimmt jedoch auch den Patienten als Partner seiner eigenen medizinischen Versorgung in die Pflicht. Denn die beste Akte bringt nichts, wenn sie nicht gepflegt wird. So obliegt es auch dem Patienten, diese aktuell zu halten und ggf. dem jeweiligen Arzt die für ihn interessanten Befunde freizugeben.

Auch wird der Datenschutz der ePa immer wieder thematisiert. Es sind sensible Daten, die gespeichert werden und die nicht in unbefugte Hände gelangen sollten. Um die ePa sicher zu machen, wird, wie oben geschrieben, getan was möglich ist.

Quellen:

Letzter Abruf der Quellen (soweit nicht anders angegeben): August 2023

Von Sabine Croci. Dieser Artikel ist medizinisch-fachlich geprüft. Letzte Aktualisierung (08/2023).

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