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Zulassung von Blutdruckmessgeräten

Wie werden Blutdruckmessgerõte zugelassen?
Blutdruckmessgeräte in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen. Die Zulassung erfolgt aufgrund von Prüfungen und Bewertungen, um sicherzustellen, dass das Gerät den relevanten nationalen und europäischen Vorschriften und Standards entspricht.

Hersteller müssen eine Risikobewertung durchführen und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Das Konformitätsbewertungsverfahren umfasst die Überprüfung der technischen Dokumentation, die Prüfung durch eine benannte Stelle sowie die regelmäßige Überwachung des Produkts nach seiner Markteinführung.

Prüfungen

Die Prüfungen umfassen unter anderem folgende Bereiche:
  1. Technische Prüfungen: Hierbei werden die technischen Eigenschaften des Geräts überprüft, einschließlich der Messgenauigkeit.
  2. Klinische Prüfungen: Das Gerät wird auf seine klinische Leistung hin überprüft. Dazu gehört zum Beispiel die Messung von Blutdruckwerten bei einer großen Anzahl von Patienten.
  3. Biokompatibilitätsprüfungen: Es wird getestet, ob das Gerät biologisch verträglich ist, insbesondere in Bezug auf Hautkontakt.
  4. Elektromagnetische Verträglichkeitsprüfungen: Hierbei wird geprüft, ob das Gerät durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt wird oder diese selbst erzeugt.
Sowohl die technische als auch klinische Prüfung widmen sich der Messgenauigkeit. Den Unterschied erklären wir im Artikel "Wie genau sind Blutdruckmessgeräte?".

Zulassungsprozess

Der Zulassungsprozess für ein Blutdruckmessgerät in Deutschland umfasst mehrere Schritte:
  1. Einreichung des Antrags: Der Hersteller reicht einen Antrag auf Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein.
  2. Technische Dokumentation: Der Hersteller legt dem BfArM eine technische Dokumentation vor, die die Funktionsweise, die technischen Daten und die Sicherheitsmerkmale des Blutdruckmessgeräts beschreibt.
  3. Klinische Daten: Der Hersteller legt auch klinische Daten vor, die die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Blutdruckmessgeräts belegen. Diese Daten können aus klinischen Studien stammen oder aus anderen Quellen, wie z.B. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.
  4. Prüfung der Dokumentation: Das BfArM prüft die technische Dokumentation und die klinischen Daten und entscheidet, ob das Blutdruckmessgerät den erforderlichen Anforderungen entspricht.
  5. Prüfung des Geräts: Das BfArM kann auch eine Prüfung des Blutdruckmessgeräts selbst durchführen, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht.
  6. Zulassungsentscheidung: Wenn das BfArM der Ansicht ist, dass das Blutdruckmessgerät den Anforderungen entspricht, erteilt es die Zulassung und das Gerät erhält eine CE-Kennzeichnung.
  7. Überwachung: Das BfArM überwacht die Sicherheit und Leistung des Blutdruckmessgeräts nach der Zulassung und kann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Gesetze und Regularien

Bei der Zulassung eines Blutdruckmessgeräts in Deutschland müssen eine Reihe von Regularien und Vorschriften eingehalten werden.
  1. Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt den Verkehr mit Medizinprodukten in Deutschland und schafft die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und Überwachung von Blutdruckmessgeräten.
  2. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) legt die Anforderungen an den Betrieb von Medizinprodukten fest und regelt unter anderem die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Blutdruckmessgeräten.
  3. Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) verpflichtet Hersteller und Betreiber von Medizinprodukten, einen Sicherheitsplan zu erstellen und ihn regelmäßig zu aktualisieren.
  4. Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) regelt die Abgabe von Medizinprodukten an Endverbraucher und legt Anforderungen an die Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung fest.
  5. Die EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) ist seit Mai 2021 in Kraft und regelt die Zulassung und Überwachung von Medizinprodukten in der EU.
  6. Die Richtlinie über aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMDD) gilt für implantierbare Medizinprodukte, wie z. B. Blutdruckmessgeräte, die in den Körper eingeführt werden. Sie legt Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Prüfung solcher Produkte fest.
  7. Datenschutzgesetze: Blutdruckmessgeräte können personenbezogene Daten sammeln und speichern. Daher müssen Hersteller sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten und die Datensicherheit gewährleisten.

Normen

Einige der gültigen Normen:
  • DIN EN ISO 81060-1
    Nicht invasive Blutdruckmessgeräte - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren der nicht-automatisierten Bauart (ISO 81060-1:2007); Deutsche Fassung EN ISO 81060-1:2012
  • DIN EN ISO 81060-2
    Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte - Teil 2: Klinische Prüfung der intermittierenden automatisierten Bauart (ISO 81060-2:2018 + Amd 1:2020); Deutsche Fassung EN ISO 81060-2:2019 + A1:2020
  • DIN EN ISO 81060-3
    Nicht-invasive Blutdruckmessgeräte - Teil 3: Klinische Prüfung der kontinuierlichen automatisierten Bauart (ISO/DIS 81060-3:2021); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 81060-3:2021
  • ISO 81060-1
    Nicht invasive Blutdruckmessgeräte - Teil 1: Anforderungen und Prüfungen für Blutdruckmessgeräte vom nicht-automatische Typ
Insgesamt müssen Hersteller von Blutdruckmessgeräten sicherstellen, dass ihre Produkte den nationalen und europäischen Vorschriften und Standards entsprechen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten.

Müssen Blutdruckmessgeräte regelmäßig geprüft und geeicht werden?

Es gibt für private Messgeräte keine Vorgaben. Apotheken und Arztpraxen müssen Geräte alle zwei Jahre überprüfen lassen. Für privaten Gebrauch wird das auch empfohlen. Manche Apotheken bieten das als Serviceleistung an.
Eine Eichung ist nicht notwendig, die Geräte werden lediglich messtechnisch überprüft.

Von Horst Klier. Dieser Artikel ist medizinisch-fachlich geprüft. Letzte Aktualisierung von Sabine Croci (01/2024).

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Informationen auf der Website und innerhalb der App können die Beratung beim Arzt nicht ersetzen.


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