Was ist eine DiGA ?
Die Abkürzung DiGA steht für "Digitale Gesundheitsanwendung". Sie bezeichnet ein digitales Angebot bzw. Programm, das seit Oktober 2020 von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden kann. Die Grundlage hierzu bietet das DVG (Digitale Verordnungsgesetz).
Was eine DiGA wirklich ist, wird durch die umgangssprachliche Bezeichnung "App auf Rezept" leichter verständlich. Eine DiGA muss jedoch nicht zwingend eine App sein.
Auch Webanwendungen und andere Programme können als solche zugelassen werden. Allen gemeinsam ist, dass es sich um ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt der Risikoklasse I oder II a handeln muss. Diese Klassifizierung bezeichnet, dass von dem zertifizierten Produkt ein allenfalls geringes Risiko für den Nutzer ausgeht und es keinen körperlichen Schaden verursachen kann.
Damit hebt sich eine DiGA deutlich von den mittlerweile sehr verbreiteten Gesundheitsapps ab und solle keinesfalls damit verwechselt werden.
Die Anforderungen an die "App auf Rezept" sind, wie oben beschrieben, sehr hoch. Sie unterliegen strengen Kontrollen und müssen ihren medizinischen Nutzen sowie ihre Wirksamkeit nachweisen. Eine Gesundheitsapp hingegen kann von jedem Hersteller also solche betitelt werden. Es besteht keine Definition für den Begriff "Gesundheitsapp", der gesundheitliche Nutzen muss nicht belegt werden. Auch eine Kennzeichnung als Medizinprodukt ist bei Gesundheitsapps allenfalls optional, nicht aber verpflichtend, vorhanden.
Eine DiGA ist für den Anwender gemacht und soll in erster Linie diesem einen Nutzen bringen.
Sie soll ihm helfen Erkrankungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern, was als medizinischer Nutzen bezeichnet wird. Andere dieser Anwendungen verbessern für den Anwender die Strukturen und Prozesse rund um dessen medizinische Versorgung. Dies wird Struktur- und Verfahrensverbesserung genannt.
Wie kommt man als Nutzer nun zur "App auf Rezept"?
Der Anwender kann sich die DiGA von seinem Arzt oder Psychotherapeuten verschreiben lassen. Eine weitere Möglichkeit, wenn man kein Rezept dafür erhalten kann, ist einen Antrag bei der Krankenkasse für die Nutzung der DiGA zu stellen. Hierzu muss jedoch eine Diagnose vorliegen, anhand derer sich nachweisen lässt, dass die Nutzung angemessen ist.
Der Anwender erhält dann in der Regel einen Code, den er bei der jeweiligen App eintragen muss, um diese nutzen zu können.
Von Sabine Croci.
Dieser Artikel ist medizinisch-fachlich geprüft. Letzte Aktualisierung (06/2024).
Dieser Artikel wird herausgegeben von BlutdruckDaten. Das BlutdruckDaten-Team ist seit 2009 für die hohe Expertise zum Thema Bluthochdruck im deutschen Internet bekannt. Die zugehörige App wird von hunderttausenden Nutzern täglich konsultiert. Alle Artikel werden umfangreich recherchiert und auf wissenschaftlichen Fakten basierend erstellt. Diese Fakten werden regelmäßig geprüft und Artikel auf den neuesten Stand gebracht.
Informationen auf der Website und innerhalb der App können die Beratung beim Arzt nicht ersetzen.
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