Was ist eine DiGA ?
Die Abkürzung DiGA steht für "Digitale Gesundheitsanwendung". Sie bezeichnet ein digitales Angebot bzw. Programm, das seit Oktober 2020 von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet werden kann. Die Grundlage hierzu bietet das DVG (Digitale Verordnungsgesetz).
Was eine DiGA wirklich ist, wird durch die umgangssprachliche Bezeichnung "App auf Rezept" leichter verständlich. Eine DiGA muss jedoch nicht zwingend eine App sein.
Auch Webanwendungen und andere Programme können als solche zugelassen werden. Digitale Gesundheitsanwendungen sind als Medizinprodukte klassifiziert und können – je nach Funktionsumfang und medizinischem Zweck – den Risikoklassen I, IIa oder inzwischen auch IIb zugeordnet sein. Voraussetzung ist eine CE-Kennzeichnung nach der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR). Diese Klassifizierung bezeichnet, dass von dem zertifizierten Produkt ein allenfalls geringes Risiko für den Nutzer ausgeht und es keinen körperlichen Schaden verursachen kann.
Voraussetzung für die Aufnahme einer DiGA in das offizielle DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist der Nachweis eines sogenannten positiven Versorgungseffekts. Dieser kann entweder in einem medizinischen Nutzen (z. B. Verbesserung von Symptomen) oder in patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen bestehen.
Voraussetzung für die Aufnahme einer DiGA in das offizielle DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist der Nachweis eines sogenannten positiven Versorgungseffekts. Dieser kann entweder in einem medizinischen Nutzen (z. B. Verbesserung von Symptomen) oder in patientenrelevanten Struktur- und Verfahrensverbesserungen bestehen.
Damit hebt sich eine DiGA deutlich von den mittlerweile sehr verbreiteten Gesundheitsapps ab und solle keinesfalls damit verwechselt werden.
Die Anforderungen an die "App auf Rezept" sind, wie oben beschrieben, sehr hoch. Sie unterliegen strengen Kontrollen und müssen ihren medizinischen Nutzen sowie ihre Wirksamkeit nachweisen. Eine Gesundheitsapp hingegen kann von jedem Hersteller also solche betitelt werden. Es besteht keine Definition für den Begriff "Gesundheitsapp", der gesundheitliche Nutzen muss nicht belegt werden. Auch eine Kennzeichnung als Medizinprodukt ist bei Gesundheitsapps allenfalls optional, nicht aber verpflichtend, vorhanden.
Eine DiGA ist für den Anwender gemacht und soll in erster Linie diesem einen Nutzen bringen.
Sie soll ihm helfen Erkrankungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern, was als medizinischer Nutzen bezeichnet wird. Andere dieser Anwendungen verbessern für den Anwender die Strukturen und Prozesse rund um dessen medizinische Versorgung. Dies wird Struktur- und Verfahrensverbesserung genannt.
Wie kommt man als Nutzer nun zur "App auf Rezept"?
Der Anwender kann sich die DiGA von seinem Arzt oder Psychotherapeuten verschreiben lassen. Neben der Verordnung durch Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Möglichkeit, eine DiGA direkt bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
Dieser Artikel stammt von BlutdruckDaten – der seit 2011 führenden App, die täglich Hunderttausende bei der Blutdruckkontrolle unterstützt.
Unsere Inhalte basieren auf sorgfältig recherchierten, evidenzbasierten Daten und werden kontinuierlich aktualisiert (Stand 02/2026).
Autorin Sabine Croci ist examinierte Medizinische Fachangestellte mit langjähriger Erfahrung in internistischer und kardiologischer Praxis wie auch in der ambulanten Pflege und leitet seit 2015 die Fachredaktion von BlutdruckDaten. Dank ihrer umfassenden Zusatzqualifikationen als Rettungssanitäterin, First Responder und in verschiedenen Therapie- sowie Notfallbereichen liefert sie fundierte, praxisnahe und verlässlich geprüfte Informationen.
Autorin Sabine Croci ist examinierte Medizinische Fachangestellte mit langjähriger Erfahrung in internistischer und kardiologischer Praxis wie auch in der ambulanten Pflege und leitet seit 2015 die Fachredaktion von BlutdruckDaten. Dank ihrer umfassenden Zusatzqualifikationen als Rettungssanitäterin, First Responder und in verschiedenen Therapie- sowie Notfallbereichen liefert sie fundierte, praxisnahe und verlässlich geprüfte Informationen.

